In anderen Städten gibt es sie längst: Fußgängerampeln mit Motiven von gleichgeschlechtlichen Paaren. Auch in Hildesheim – doch dort sorgen sie für Ärger. Ein Richter stellt eines ganz klar.
4 AZR 101/25
Tarifkollision - Verdrängungswirkung des § 4a TVG
