Laien auf der Profi-Strecke: Der Nürburgring ist so legendär, dass ihn auch Touristen gern mit ihrem eigenen Auto befahren. Kommt es dann zum Unfall, ist eine erhöhte Betriebsgefahr der Fahrzeuge anzunehmen, so das LG.
6 AZR 152/22
Kündigung - fehlerhafte Massenentlassungsanzeige
