Forensische Aussagepsychologie im Arbeitsgerichtsverfahren: LAG glaubt drei übereinstimmenden Zeugenaussagen nicht

Juli 22, 2025 | Arbeitsrecht

Das LAG Niedersachsen hat einer Kündigungsschutzklage stattgegeben, obwohl drei Zeugen eine fragliche Übergabe einer Kündigung bestätigt hatten. Unter Anwendung der Grundsätze der Aussagenpsychologie hielt das Gericht die Zeugenaussagen für nicht glaubwürdig. Die Erkenntnisse der Aussagenpsychologie seien nicht auf strafrechtliche Verfahren beschränkt, sondern auch im Arbeitsgerichtsverfahren zu beachten.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Forensische Aussagepsychologie im Arbeitsgerichtsverfahren: LAG glaubt drei übereinstimmenden Zeugenaussagen nicht

Ähnliche Beiträge

Baugewerbe begrüßt Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung

(21.11.2025) Am 19.11.2025 haben die EU-Botschafter ihren Standpunkt zur Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) festgelegt. Hierzu Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe: "Die EU-Mitgliedstaaten haben in Brüssel eine...

Nachfrage nach Immobiliendarlehen zieht weiter an

(21.11.2025) Die im Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) zusammengeschlossenen Institute reichten in den ersten drei Quartalen 2025 Immobiliendarlehen im Volumen von 107,3 Mrd. Euro aus - 18,2 % mehr als im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (Q1-Q3 2024: 90,8 Mrd....