EuGH-Vorlage 8 AZR 501/14 (A) vom 17.03.2016
Quelle: Bundesarbeitsgericht
Link: EuGH-Vorlage: Auslegung von Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG
EuGH-Vorlage 8 AZR 501/14 (A) vom 17.03.2016
Quelle: Bundesarbeitsgericht
Link: EuGH-Vorlage: Auslegung von Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG
Der Geltungsbereich des TV-Ärzte/VKA (Marburger Bund) erstreckt sich neben approbierten Ärzten auch auf solche, die über eine auf bestimmte Tätigkeiten beschränkte Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs verfügen.
1. Bei einer Geschwindigkeitsmessung mittels ProVida 2000 modular muss zwischen der Messung als solcher und der späteren Auswertung der Geschwindigkeit (z.B. mittels ViDistA-Auswertesystem) unterschie ...
Die Richtlinie 98/59 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massenentlassungen ist dahin auszulegen, dass eine von einem Arbeitgeber einseitig zulasten des Arbeitnehmers aus nicht in dessen Person liegenden Gründen vorgenommene erhebliche...