Eine erwerbstätige Person, die sich im Oktober 2021 wegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in häuslicher Quarantäne befunden und dadurch einen Verdienstausfall erlitten hat, kann vom Staat keine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) verlangen, wenn sie die damalige öffentlich empfohlene COVID-19-Schutzimpfung nicht in Anspruch genommen hat. Das gilt jedenfalls dann, wenn eine Impfung für sie möglich gewesen wäre.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Quarantäne wegen Corona: Keine Verdienstausfall-Entschädigung nach dem IfSG bei Vermeidbarkeit der Infektion durch Schutzimpfung