Eine permanente unzulässige Überwachung nahezu der gesamten Betriebsräume und des Arbeitsplatzes über einen Zeitraum von 22 Monaten – trotz Widerspruchs des betroffenen Arbeitnehmers – stellt eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar und rechtfertigt die Zuerkennung einer Geldentschädigung i.H.v. 15.000 €.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: 15.000 € Entschädigung für permanente unzulässige Überwachung am Arbeitsplatz