15.000 € Entschädigung für permanente unzulässige Überwachung am Arbeitsplatz

Eine permanente unzulässige Überwachung nahezu der gesamten Betriebsräume und des Arbeitsplatzes über einen Zeitraum von 22 Monaten – trotz Widerspruchs des betroffenen Arbeitnehmers – stellt eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar und rechtfertigt die Zuerkennung einer Geldentschädigung i.H.v. 15.000 €.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: 15.000 € Entschädigung für permanente unzulässige Überwachung am Arbeitsplatz

15.000 € Entschädigung für permanente unzulässige Überwachung am Arbeitsplatz

Ähnliche Beiträge

Rechtsweg bei nachvertraglichem Hausverbot und Kundenkontaktaufnahmeverbot

Wird nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses seitens der Konzernmutter- und Obergesellschaft der Arbeitgeberin des Arbeitnehmers diesem gegenüber ein konzernweites Haus- und Kundenkontaktaufnahmeverbot ausgesprochen, ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten im Streitverhältnis zur Konzernmuttergesellschaft mangels Arbeitsverhältnis der Parteien allenfalls über § 2 Abs. 3 ArbGG als Zusammenhangsklage begründbar, falls ein Verfahren auch gegen die frühere Arbeitgeberin geführt

Bundeskabinett beschließt Sozial­versicher­ungs­rechen­größen 2026

Das Kabinett hat die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2026 beschlossen. Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung u. a. auch die Beitragsbemessungsgrenzen aktualisiert. Die Berechnungen erfolgen aufgrund gesetzlicher Regelungen für die Fortschreibung der Rechengrößen der Sozialversicherung, die an die Lohn- und Gehaltsentwicklung je Arbeitnehmer im Jahr 2024 anknüpfen. Quelle: Arbeitsrechtberater News Link: Bundeskabinett