(01.10.2025) Mit der Frage, ob Eigenbedarf vorliegt, wenn der im selben Haus wie der Mieter wohnende Vermieter beabsichtigt, die eigene Wohnung baulich zu verändern, um sie anschließend zu verkaufen, und die ähnlich große, vermietete Wohnung während der Umbauarbeiten und auch dauerhaft selbst zu nutzen, beschäftig sich das heute veröffentlichte Urteil vom 24.09.2025 des BGH.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Umbau eigener Wohnung, Mietwohnung als Ersatz: Eigenbedarf?