VPB: Erbbaurecht – worauf Interessenten achten sollten

(17.09.2025) Für jene, die ein Eigenheim bauen möchten, aber über wenig Eigenkapital verfügen, kann ein Grundstück mit Erbbaurecht vorteilhaft sein: Man baut oder kauft eine Immobilie auf einem fremden Grundstück. Der Erbbaurechtgeber, Eigentümer des Grundstücks, räumt dem Erbbaurechtnehmer ein Nutzungsrecht für das Grundstück ein. “Der Erbbaurechtnehmer wird rechtlich Eigentümer der Immobilie und quasi Pächter des Grundstücks”, erläutert Holger Freitag, Vertrauensanwalt des Verbands Privater Bauherren e.V. (VPB). Finanziell kann dies private Bauherren entlasten, weil sie neben den Kosten für ihr Haus nicht zugleich noch den Erwerb des Grundstücks schultern müssen.

Quelle: IMR News Mietrecht
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