VPB: Erbbaurecht – worauf Interessenten achten sollten

(17.09.2025) Für jene, die ein Eigenheim bauen möchten, aber über wenig Eigenkapital verfügen, kann ein Grundstück mit Erbbaurecht vorteilhaft sein: Man baut oder kauft eine Immobilie auf einem fremden Grundstück. Der Erbbaurechtgeber, Eigentümer des Grundstücks, räumt dem Erbbaurechtnehmer ein Nutzungsrecht für das Grundstück ein. “Der Erbbaurechtnehmer wird rechtlich Eigentümer der Immobilie und quasi Pächter des Grundstücks”, erläutert Holger Freitag, Vertrauensanwalt des Verbands Privater Bauherren e.V. (VPB). Finanziell kann dies private Bauherren entlasten, weil sie neben den Kosten für ihr Haus nicht zugleich noch den Erwerb des Grundstücks schultern müssen.

Quelle: IBR News
Link: VPB: Erbbaurecht – worauf Interessenten achten sollten

VPB: Erbbaurecht – worauf Interessenten achten sollten

Ähnliche Beiträge

Vermieter einer Eigentumswohnung haftet für die Folgen des Sturzes eines Mieters bei Eisglätte auf dem gemeinschaftlichen Grundstück

(15.10.2025) Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Vermieter, der zugleich Wohnungseigentümer ist, grundsätzlich für Schäden haftet, die ein Mieter durch einen Sturz bei Eisglätte unter Verletzung der Räum- und Streupflicht auf einem Weg erlitten hat, der sich auf dem im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer stehenden Grundstück

Steigende Angebotsmieten bremsen Wirtschaftswachstum und Mobilität

Mieterbund fordert stärkere Mietpreisregulierung (15.10.2025) Immer weiter steigende Wohnungsmieten lassen nicht nur Großstadtbewohner:innen, sondern auch die Wirtschaft leiden. Zu diesem Ergebnis kommt das ifo-Institut in seiner jüngsten Studie, wonach neue Mietverträge in den sieben größten deutschen Städten im Schnitt 48 Prozent teurer sind als Bestandsmietverträge. Folge davon ist eine steigende Wohnkostenbelastung, die bei Bestandsmieterhaushalten mit

BVMB: Bau-Turbo löst die Krise im Wohnungsbau nicht allein

Verband mahnt erneut neue Förderprogramm für Bauherrn an (15.10.2025) Der Bundestag hat den “Bau-Turbo” gezündet: In seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag, 9. Oktober 2025, hat das Parlament das “Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung” beschlossen. Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) verspricht sich davon eine deutliche Stimulation im Wohnungsbau. Verfahren würden vereinfacht, Hürden abgebaut und