(16.09.2025) Der DAV schlägt im Rahmen der Evaluation des Bauvertragsrecht eine Ergänzung des § 642 BGB vor. Damit soll ein seit langem bestehender Streit zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern hinsichtlich der Rechtsfolgen bei verzögerter oder verschobener Bauausführung mit Rücksicht auf die Interessen beider Seiten beigelegt werden. Ziel ist es, Rechtsfrieden zu schaffen und eine partnerschaftliche, beschleunigte Projektabwicklung zu fördern.
Quelle: IMR News WEG
Link: Initiativstellungnahme des DAV zu einer Änderung des § 642 BGB bei Bauzeitverzögerungen