Ausbau des Glasfasernetzes darf Mieterhaushalte nicht belasten

Verlängerung der Zwangsumlage nicht ohne Evaluation der bisherigen Auswirkungen

(08.09.2025) Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung hat im Juli 2025 ein Eckpunktepapier für ein Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorgestellt. Ziel des Gesetzes ist unter anderem, den Ausbau der Glasfasernetze in Deutschland voranzutreiben. Im Eckpunktepapier wird vorgeschlagen, die bislang Ende 2027 auslaufende Regelung zum Glasfaserbereitstellungsentgelt um weitere fünf Jahre zu verlängern, sprich bis Ende 2032.

Quelle: IMR News Mietrecht
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Ausbau des Glasfasernetzes darf Mieterhaushalte nicht belasten

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