(19.08.2025) Die Vergabekammern des Bundes überprüfen öffentliche Ausschreibungen auf nationaler Ebene, wenn ein Unternehmen einen Rechtsverstoß vermutet und sich dann an eine der Kammern wendet. Das war laut Jahresbericht des Bundeskartellamtes 2024 124-mal der Fall. Die meisten Nachprüfungsverfahren betrafen die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: 124 Anträge auf Nachprüfverfahren auf Bundesebene im Jahr 2024