(19.08.2025) Wird vermieteter Wohnraum an eine GmbH & Co. KG verkauft, löst das nicht die Kündigungssperrfrist für Eigenbedarfskündigungen aus, die Mieter schützen soll. Weil die Frist deshalb erst bei einem späteren Weiterverkauf zu laufen begann, scheiterte eine Kündigung für Münchener Mieter vor dem BGH.
Quelle: IBR News
Link: Räumungsklage erfolglos: Die Tücken des "Münchener Modells"