Ablehnungsgesuch per beA: 12 Minuten vor Urteilsverkündung reicht

(15.08.205) Flattert ein Befangenheitsantrag ins Postfach, darf das Gericht nicht weiter verhandeln oder gar entscheiden. Der BFH hob jetzt ein Urteil auf, weil 12 Minuten vorher ein Antrag auf dem beA-Server eingegangen war. Dass die Richterin davon nichts wusste, sei unerheblich.

Quelle: IBR News
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