(15.08.205) Flattert ein Befangenheitsantrag ins Postfach, darf das Gericht nicht weiter verhandeln oder gar entscheiden. Der BFH hob jetzt ein Urteil auf, weil 12 Minuten vorher ein Antrag auf dem beA-Server eingegangen war. Dass die Richterin davon nichts wusste, sei unerheblich.
Quelle: IBR News
Link: Ablehnungsgesuch per beA: 12 Minuten vor Urteilsverkündung reicht