Der Umgang mit MS-Office ist für die meisten Menschen selbstverständlich, ohne dass dieses in Zeugnissen besonders erwähnt werden müsste. Außerdem können sehr gute MS-Office Kenntnisse auch ohne umfangreiche Schulungen im täglichen Gebrauch erworben werden. Von dem Fehlen irgendwelcher Nachweise kann daher nicht darauf geschlossen werden, dass keine sehr guten MS-Office Kenntnisse vorliegen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG: MS-Office Kenntnisse müssen nicht mit Zeugnissen belegt werden