(12.08.2025) Wer erst als Notar einen umstrittenen Adoptionsantrag beurkundet und dann als Rechtsanwalt den Vater weiter gegen seine leibliche Tochter vertritt, riskiert sein Rechtsanwaltshonorar. Streitigkeiten aus einem einheitlichen Lebensverhältnis sind laut OLG Schleswig “dieselbe Sache” und machen den Anwaltsvertrag nichtig.
Quelle: IBR News
Link: Doppelrolle als Notar macht Anwaltsvertrag nichtig