Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2026 die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Nach der neuen Verordnung wird im Jahr 2026 der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung 4,9 % betragen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Künstlersozialversicherung: Abgabe sinkt im Jahr 2026 auf 4,9 %