(24.06.2025) Arbeitgeber dürfen ihre Beschäftigten heimlich überwachen – wenn ein Verdacht auf Arbeitszeitbetrug besteht. Und es kommt noch dicker: Die Kosten für den Detektiv kann am Ende der Arbeitnehmer zahlen müssen. Ein aktueller Fall zeigt, wie ernst es werden kann.
Quelle: IBR News
Link: Darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf dessen Kosten überwachen lassen?