Ein Anspruch der Deutschen Welle gegen ihren ehemaligen Programmdirektor Multimedia Global auf Rückzahlung bereits gezahlter Ruhegelder ist verwirkt. Die Vereinbarung war gerade nicht gemeinwohlschädigend im Hinblick auf die Pflicht zur Wahrung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach dem Deutsche-Welle-Gesetz, sondern es lag eine zulässige Vereinbarung im Rahmen der Privatautonomie vor.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Ehemaliger Fernsehdirektor der Deutschen Welle muss Ruhegelder nicht zurückzahlen