Arbeitsmarkt im Mai 2025: Weiter ungünstige Entwicklung

Anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg hat sich die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, zur aktuellen Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt geäußert. Die nun ausgelaufene Frühjahrsbelebung sei insgesamt schwach verlaufen. Der Arbeitsmarkt bekommt laut Nahles nicht den Rückenwind, den er für eine Trendwende bräuchte. Für den Sommer rechnet die BA daher auch mit weiter tendenziell steigenden Arbeitslosenzahlen.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Arbeitsmarkt im Mai 2025: Weiter ungünstige Entwicklung

Arbeitsmarkt im Mai 2025: Weiter ungünstige Entwicklung

Ähnliche Beiträge

Fortschritte bei der Gleichstellung in Führungspositionen

Die Bundesregierung hat die Neunte Jährliche Information der Bundesregierung über die Entwicklung des Frauenanteils in Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes sowie der Unternehmen mit unmittelbarer Mehrheitsbeteiligung des Bundes beschlossen. Danach ist der Frauenanteil in Führungspositionen in der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst, bei Bundesunternehmen sowie in den Gremien des Bundes insgesamt

Rechtsweg bei nachvertraglichem Hausverbot und Kundenkontaktaufnahmeverbot

Wird nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses seitens der Konzernmutter- und Obergesellschaft der Arbeitgeberin des Arbeitnehmers diesem gegenüber ein konzernweites Haus- und Kundenkontaktaufnahmeverbot ausgesprochen, ist der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten im Streitverhältnis zur Konzernmuttergesellschaft mangels Arbeitsverhältnis der Parteien allenfalls über § 2 Abs. 3 ArbGG als Zusammenhangsklage begründbar, falls ein Verfahren auch gegen die frühere Arbeitgeberin geführt