(07.05.2025) Unter einer Wohngemeinschaft versteht man eine Gruppe von Personen, die sich zusammentun, um sich die Kosten für eine Wohnung zu teilen. Jede einzelne Person bewohnt dabei ein einzelnes Zimmer. Die Gemeinschaftsräume wie Wohnzimmer, Bad und Küche nutzen alle gemeinsam. Es gibt mehrere Varianten:
Quelle: IBR News
Link: Wohngemeinschaft: Welche mietrechtlichen Besonderheiten sind zu beachten?