(29.04.2025) Die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen einen Konzessionsvertrag ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zu ändern, besteht auch dann, wenn die Konzession ursprünglich an eine In-House-Einrichtung vergeben und der Konzessionsnehmer mittlerweile privatisiert wurde. So der EuGH in seinem Urteil vom heutigen Tage.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: EuGH: Wann darf eine Konzession ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens geändert werden?