Hänge-WCs, Handtuchheizkörper und Balkone in Milieuschutzgebieten genehmigungsfähig

(04.04.2025) Wandhängende WCs und Handtuchheizkörper in Standardausführung sowie Balkone in der Größe von 4qm sind in Milieuschutzgebieten genehmigungsfähig, weil sie der Herstellung eines zeitgemäßen Ausstattungszustands einer durchschnittlichen Wohnung dienen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Quelle: IBR News
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Hänge-WCs, Handtuchheizkörper und Balkone in Milieuschutzgebieten genehmigungsfähig

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