Keine Wiedereinsetzung: Kontrolle, "ob alle Fristsachen erledigt sind", reicht nicht

(03.04.2025) Der Vortrag, in der Kanzlei werde vor Büroschluss noch einmal kontrolliert, “ob alle Fristsachen erledigt sind”, wird den Anforderungen an die “allabendliche Ausgangskontrolle” nicht gerecht. Der BGH sagt: Dazu hätten konkrete kanzleiinterne Maßnahmen darlegt werden müssen.

Quelle: IBR News
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Keine Wiedereinsetzung: Kontrolle, "ob alle Fristsachen erledigt sind", reicht nicht

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