(28.03.2025) Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass es im Landesnachbarrecht keine allgemeine, von der konkreten Ausgestaltung im Landesnachbargesetz unabhängige Höhenbegrenzung für Hecken gibt.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Keine allgemeine Höhenbegrenzung für Hecken im Landesnachbarrecht