(28.03.2025) “Für Rechtssuchende bin ich nicht mehr erreichbar. ICH WILL AUCH NICHT MEHR ERREICHBAR SEIN!” So begründete ein 72-jähriger Anwalt, dass ihn das beA nicht interessiere und er sich nicht registrierte. Der AGH NRW wies seine Klage gegen die beA-Pflicht ab – nicht nur, weil er sie per Post einreichte.
Quelle: IBR News
Link: Auch nicht im Ruhestand: Kein Anwaltstitel ohne beA