(28.03.2025) Eine geschäftsunfähige Frau wollte ihren früheren Bankberater adoptieren und als Alleinerben einsetzen. Das Problem: Ihr Notar erkannte ihre Geschäftsunfähigkeit nicht. Die Notarkosten muss sie trotzdem zahlen. Laut BGH sind die Vorschriften zur Geschäftsunfähigkeit auf Notare grundsätzlich nicht anwendbar.
Quelle: IBR News
Link: Unerkannt geschäftsunfähig: Notarkosten sind zu zahlen