(12.02.2025) Berufsgeheimnisträger dürfen für ihre Steuererklärung einzelne Eintragungen im Fahrtenbuch schwärzen, um die Identität ihrer Mandanten zu schützen. Pauschal alle beruflich veranlassten Fahrten zu schwärzen, ist aber dem FG Hamburg zufolge nicht erlaubt.
Quelle: IBR News
Link: Fahrtenbuch eines Rechtsanwalts: Ein bisschen schwärzen ist erlaubt