Fälligkeit einer Sozialplanabfindung zu dem im Sozialplan bestimmten Zeitpunkt

Jan. 28, 2025 | Arbeitsrecht

Abfindungsansprüche aus einem durch Spruch der Einigungsstelle beschlossenen Sozialplan, der erfolglos gerichtlich angefochten wurde, werden zu dem im Sozialplan bestimmten Zeitpunkt und nicht erst mit Rechtskraft der Entscheidung in dem Beschlussverfahren über die Wirksamkeit des Einigungsstellenspruchs fällig.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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