Keine Urheberrechtsverletzung durch Fassadengestaltung des Bauprojekts "Neuer Kanzlerplatz" in Bonn

(09.12.2024) Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat mit Urteil vom 29.11.2024 urheberrechtliche Ansprüche von Architekten wegen der Gestaltung der Fassaden des Bauprojekts “Neuer Kanzlerplatz” in Bonn verneint. Die im Wesentlichen auf Zahlung von Schadensersatz in sechsstelliger Höhe gerichtete Klage wegen der Verwendung charakterisierender Elemente der Fassadengestaltung durch ein Kölner Architekturbüro und den Projektentwickler hatte auch in der Berufungsinstanz keinen Erfolg.

Quelle: IMR News WEG
Link: Keine Urheberrechtsverletzung durch Fassadengestaltung des Bauprojekts "Neuer Kanzlerplatz" in Bonn

Keine Urheberrechtsverletzung durch Fassadengestaltung des Bauprojekts "Neuer Kanzlerplatz" in Bonn

Ähnliche Beiträge

Zahlungsdisziplin auf dem Prüfstand: Öffentliche Hand im Osten bleibt Schlusslicht

(16.10.2025) Die Zahlungsmoral auf ostdeutschen Baustellen verschlechtert sich zusehends. Laut der aktuellen Blitzumfrage des Bauindustrieverbandes Ost e. V. (BIVO) verzeichneten insgesamt 61,9 Prozent der befragten Mitgliedsunternehmen Zahlungsverzögerungen ihrer Auftraggeber. Dies entspricht einem spürbaren Anstieg gegenüber dem Vorjahreswert von 54,8 Prozent. Im Detail zeigt sich, dass vor allem öffentliche Auftraggeber für die Verzögerungen verantwortlich sind: Der

BVMB: "Modernisierung darf nicht am Bau vorbeigehen!"

Bisherige Maßnahmen greifen aus Sicht des Verbands zu kurz (07.10.2025) Weniger Bürokratie, mehr Digitales und mehr Bürgernähe – mit diesen drei Säulen will die Bundesregierung Deutschland aus der Krise führen. 80 Einzelmaßnahmen sieht die im Kabinett beschlossene sogenannte “Modernisierungsagenda” vor. Schnellere Verfahren, einfachere Genehmigungen und mehr digitale Lösungen – das sind auch Punkte aus dem

Wasserstraße: Auch sicherheitskritischen Bauprojekten droht Stopp durch Unterfinanzierung

(06.10.2025) Zum Finanzloch im Bundeshaushalt bei der Straßen- und Schieneninfrastruktur kommt ein weiteres hinzu: Bis 2029 muss die Bundesregierung nach Berechnungen der BAUINDUSTRIE 7 Milliarden Euro in die Wasserstraßeninfrastruktur investieren, um den Substanzverlust an den Wasserstraßen zu stoppen und wirksame Impulse zur Bewältigung des Sanierungsstaus zu setzen. Quelle: IMR News WEG Link: Wasserstraße: Auch sicherheitskritischen