Heizen mit Holz: Kamin- oder Pelletofen, Heizkamin oder Kachelofen?

(06.12.2024) Der Austausch der alten Feuerstätte, der Wunsch nach gemütlicher Strahlungswärme und unabhängiger Heizenergie oder die Unterstützung der Solaranlage oder Wärmepumpe – moderne Einzelraumfeuerstätten stehen für effizientes Heizen mit Holz. Sie können daher mit einem Anteil von 10 Prozent zu den 65 Prozent der erneuerbaren Energien angerechnet werden, die das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bei einem Neubau oder im Rahmen einer Modernisierung der Heizungsanlage fordert. Die Experten des HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. stellen die gängigsten Festbrennstoffgeräte vor. Ein Blick auf hybride Heizsysteme rundet die Vorstellung ab.

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Heizen mit Holz: Kamin- oder Pelletofen, Heizkamin oder Kachelofen?

Heizen mit Holz: Kamin- oder Pelletofen, Heizkamin oder Kachelofen?

Ähnliche Beiträge

Heizperiode: VDI gibt Verbrauchertipps für effizientes Heizen

(17.10.2025) Der Herbst läutet den Beginn der Heizperiode und damit auch einen gesteigerten Energiebedarf in den meisten Haushalten ein. Der VDI gibt praktische Tipps, wie Endverbrauchende Heizkosten sparen, ohne dabei auf Komfort zu verzichten und wie Eigenheim-Besitzende ihre Heizungsanlage optimal auf den Winter vorbereiten. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Heizperiode: VDI gibt Verbrauchertipps für effizientes

Terminhinweis BGH: Pflicht zur Einholung von Vergleichsangeboten vor Beschluss über Beauftragung einer Erhaltungsmaßnahme?

(17.10.2025) Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über die Frage, ob die Wohnungseigentümer vor der Beauftragung von Erhaltungsmaßnahmen verpflichtet sind, mehrere Vergleichsangebote einzuholen und falls ja, unter welchen Umständen hiervon abgesehen werden kann. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Terminhinweis BGH: Pflicht zur Einholung von Vergleichsangeboten vor Beschluss über Beauftragung

Höhere Gewerbesteuern belasten Immobilieneigentümer

(17.10.2025) Die Lasten lokaler Gewerbesteuern landen in erheblichem Umfang bei den Eigentümern von Immobilien. Dies zeigt eine neue Studie des ifo Instituts und EconPol Europe. Eigentümer von Grundstücken tragen etwa 26 Prozent der Steuerlasten. Unternehmer schultern zeitweise einen Großteil der Lasten, übertragen diese dann aber zu Teilen. “Nach einer lokalen Steuererhöhung, passen Unternehmen ihre Produktionsentscheidungen