(15.11.2024) Die Europäische Kommission hat entschieden, Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Deutschland hat versäumt, eine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs zu beseitigen. Diese ergibt sich aus der diskriminierenden steuerlichen Behandlung von reinvestierten Veräußerungsgewinnen aus dem Verkauf von in Deutschland gelegenen Immobilien.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Klage gegen Deutschland: Freier Kapitalverkehr bei Immobiliengewinnen eingeschränkt