Panoramafreiheit greift nicht: Drohnenaufnahmen aus der Luft urheberrechtlich unzulässig

(24.10.2024) Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass unter Zuhilfenahme einer Drohne gefertigte Luftbildaufnahmen von urheberrechtlich geschützten Werken nicht der Panoramafreiheit unterfallen.

Quelle: IMR News WEG
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Panoramafreiheit greift nicht: Drohnenaufnahmen aus der Luft urheberrechtlich unzulässig

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