Bei der Stadt Mülheim an der Ruhr beschäftigte Feuerwehrleute erhalten Entschädigung für geleistete Alarmbereitschaftszeiten, soweit diese über die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden hinausgingen. Dies hat das OVG NRW in zwei als Musterprozessen geführten Verfahren entschieden. In erster Instanz hatte das VerwG Düsseldorf die Entschädigungsklagen der Feuerwehrleute noch abgewiesen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Mülheimer Feuerwehrleute erhalten Entschädigung für Bereitschaftsdienst
