Ein Arbeitnehmer, der einer Kollegin einen Klaps auf den Po gibt, sie an sich zieht und gegen ihren erkennbaren Willen festhält, kann deswegen außerordentlich gekündigt werden. Dies gilt auch dann, wenn sich der Vorfall in der lockeren Atmosphäre einer Betriebsfeier ereignete.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Fristlose Kündigung nach Betriebsfeier: Klaps auf Po der Kollegin ist sexuelle Belästigung
