Wer ist Kostenschuldner der Pauschale für eine Online-Verhandlung?

Aug. 19, 2024 | Arbeitsrecht

Kostenschuldner der Pauschale gem. Nr. 9019 KV-GKG (Online-Verhandlung) ist derjenige, der die Videokonferenzverbindung in Anspruch nimmt, d.h. der Teilnehmer an einer solchen Videokonferenzverbindung, nicht aber die Partei, die an der Gerichtsverhandlung vor Ort in Präsenz teilnimmt.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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