Grenzgänger tragen im Hinblick darauf, dass sie Steuern und Sozialabgaben im Aufnahmemitgliedstaat aufgrund der dort von ihnen ausgeübten unselbständigen Erwerbstätigkeit entrichten, zur Finanzierung der sozialpolitischen Maßnahmen dieses Staats bei. Deshalb müssen ihnen die Familienleistungen sowie die sozialen und steuerlichen Vergünstigungen unter den gleichen Bedingungen zugutekommen können wie inländischen Arbeitnehmern.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Kindergeld für Pflegekinder: Grenzgänger müssen die gleichen sozialen Vergünstigungen erhalten wie gebietsansässige Arbeitnehmer
