Zur hinreichenden Bestimmtheit eines Weiterbeschäftigungstitels

Apr. 22, 2024 | Arbeitsrecht

Ein Weiterbeschäftigungstitel ist nur dann hinreichend bestimmt und damit vollstreckbar, wenn ein Berufsbild angegeben ist (Anschluss an BAG v. 5.2.2020, 10 AZB 31/19). Ein Weiterbeschäftigungsantrag mit dem Zusatz „zu einer bestimmten Vergütung“ ist unzulässig.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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