Bürokratieabbaugesetz: Schriftform für Arbeitsverträge wird durch Textform ersetzt

Das von Justizminister Buschmann vorgelegte Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) wurde vom Bundeskabinett verabschiedet. Das BEG IV ist Teil des von der Bundesregierung im August 2023 beschlossenen Entbürokratisierungspakets. U.a. sollen im BGB Schriftformerfordernisse zu Textformerfordernissen herabgestuft werden. Danach könnten etwa Arbeitsverträge auch per E-Mail abgeschlossen werden.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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