Die bereits eingeleitete Betriebsratswahl bei der Tesla Manufacturing Brandenburg SE im März 2024 ist nicht abzubrechen. Ein Abbruch der Wahl im gerichtlichen Eilverfahren ist nur dann veranlasst, wenn deren Nichtigkeit absehbar ist.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Betriebsratswahl bei Tesla darf stattfinden