Kurzzeitige Beschäftigung von ausländischem Personal möglich

Am 1.3.2024 tritt die zweite Stufe des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft. Ein Bestandteil ist die sog. kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung. Sie ermöglicht es Betrieben, in Spitzenzeiten kurzfristig ausländische Arbeitskräfte einzustellen.

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Kurzzeitige Beschäftigung von ausländischem Personal möglich

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