Obstbauer kann Beitragspflicht für Erntehelfer nicht umgehen

Feb. 6, 2024 | Arbeitsrecht

Das LSG Niedersachsen-Bremen hat den koordinierten Beschäftigtentausch als Sparmodell für Sozialversicherungsbeiträge für unzulässig erklärt. Infolgedessen hat ein niedersächsischer Obstbauer rd. 58.000 € an Sozialversicherungsbeiträgen nachzuentrichten.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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