Mit der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024 (RBSFV 2024) sind die Regelbedarfe im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII – Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) zum 1.1.2024 sowie die Bedarfe für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf für die beiden im Kalenderjahr 2024 beginnenden Schulhalbjahre erhöht worden.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Das ändert sich 2024 im Arbeits- und Sozialrecht – Teil 12: Neuregelungen in der Sozialhilfe nach SGB XII und mehr
