Am 1.1.2024 ist das Vierzehnte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) vollständig in Kraft getreten. Dieses enthält das neue Soziale Entschädigungsrecht (SER).
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Das ändert sich 2024 im Arbeits- und Sozialrecht – Teil 13: Neues Soziales Entschädigungsrecht (SGB XIV)
