Das Unionsrecht verlangt nicht, dass ein Arbeitnehmer, der während seines bezahlten Jahresurlaubs (während der Covid-19-Pandemie) unter Quarantäne gestellt worden ist, den Jahresurlaub auf einen späteren Zeitraum übertragen kann. Die Quarantäne ist nicht mit einer Krankheit vergleichbar.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Quarantänepflicht während des Urlaubs
