Zum 1.1.2024 werden die Regelbedarfe in der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) angepasst. Die jährliche Höhe hat der Gesetzgeber beschlossen. Alle Leistungsberechtigten erhalten vom Jobcenter ihre Leistungen rechtzeitig und in der korrekten Höhe.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Bürgergeld steigt: Jobcenter passen die Regelbedarfe zum 1.1.2024 an
