Smiley im Kennwort der Vorschlagsliste für eine Betriebsratswahl unzulässig

Dez. 4, 2023 | Arbeitsrecht

Eine Vorschlagsliste für die Betriebsratswahl, die in ihrem Kennwort einen „Smiley“ enthält, ist ungültig. Dies hat das LAG Köln in einem Wahlanfechtungsverfahren entschieden.

Quelle: Arbeitsrechtberater News
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