Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass das Jobcenter bei besonders schwer verfügbaren, behindertengerechten Wohnungen auch Kosten oberhalb der Angemessenheitsgrenze übernehmen muss.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Jobcenter muss bei marktengem Wohnraum u.U. draufzahlen
