Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht schlechter behandelt werden, wenn es darum geht, eine erhöhte Vergütung wegen Überschreitung einer bestimmten Zahl an Arbeitsstunden zu erhalten. Das Bestehen identischer Schwellenwerte für die Auslösung dieser zusätzlichen Vergütung bedeutet für teilzeitbeschäftigte Piloten gemessen an ihrer Gesamtarbeitszeit einen längeren Flugstundendienst als für vollzeitbeschäftigte Piloten. Eine entsprechende nationale Regelung führt zu einer schlechteren Behandlung der teilzeitbeschäftigten Piloten und verstößt gegen das Unionsrecht.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Ungleichbehandlung von Teilzeit-Piloten durch identische Schwellenwerte für Auslösung zusätzlicher Vergütung
