Das LAG Baden-Württemberg hat einem ehemaligen Arbeitnehmer wegen der Verwendung von Video- und Fotoaufnahmen mit Abbildungen von ihm durch ein Unternehmen der Werbetechnikbranche über einen Zeitraum von 9 Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinweg Schadensersatz iHv 10.000 € zugesprochen.
Quelle: Arbeitsrechtberater News
Link: Unerlaubte Verwendung von Fotos mit Abbildungen des Arbeitnehmers nach Beendigung dessen Arbeitsverhältnisses
